
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag zu. Dieser kann für Betreuungsleistungen von medassist NRW eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des laufenden Jahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.
Pflegesachleistungen
Es können bis zu 40 % der nicht verwendeten Pflegesachleistungen eingesetzt werden. Dadurch kann sich das ausgezahlte Pflegegeld anteilig verringern. Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 bekommt zwar kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, kann aber den Entlastungsbetrag nutzen.
Wir übernehmen die Formalitäten
Viele Familien schrecken vor dem Papierkram zurück und lassen deshalb Leistungen liegen, die ihnen zustehen. Genau das nehme ich Ihnen ab.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Mittel Ihnen zustehen und wie sie sich sinnvoll kombinieren lassen. Danach übernehme ich die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Grundsätze der Begleitung
Persönliche Nähe
Vertrauen entsteht durch Zuhören. Jede Begleitung erfolgt individuell, respektvoll und mit Blick auf die persönliche Lebenssituation.
Verlässlichkeit
Klare Absprachen, feste Ansprechpartner und transparente Kommunikation schaffen Sicherheit im Alltag.
Diskretion
Gesundheitsnahe Themen erfordern Sensibilität. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und mit größter Sorgfalt begleitet.