Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht

Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht

Medassist NRW unterstützt individuell im Haushalt – je nach Bedarf und persönlicher Situation, flexibel und ohne starre Pakete.

Medassist NRW unterstützt individuell im Haushalt – je nach Bedarf und persönlicher Situation, flexibel und ohne starre Pakete.

Hauswirtschaftliche Hilfe
Persönliche Beratung anfragen

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Medassist NRW meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht

Manchmal ist die Weiterführung des eigenen Haushalts vorübergehend nicht möglich – nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erkrankung oder in besonderen Lebenssituationen. medassist NRW unterstützt Sie dabei individuell, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf – ohne feste Pakete, ohne starre Vorgaben.

Für wen geeignet?

  • Personen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten

  • Menschen mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen

  • Schwangere und Mütter nach der Entbindung

  • Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf

  • Familien mit Kindern unter 12 Jahren bei Ausfall der haushaltsführenden Person

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Genesungsphasen

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Erkrankung kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.

Voraussetzungen:

  • Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen

  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen

  • Die Krankenkasse hat die Haushaltshilfe genehmigt

Bei Schwangerschaft oder Entbindung ist grundsätzlich keine Zuzahlung zu leisten. In anderen Fällen können Zuzahlungen entstehen.

⚠️ Bitte vor Beginn mit der Krankenkasse klären.

Abrechnung über die Pflegekasse

Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1):
Monatlich 131 € – direkt nutzbar, kein bürokratischer Aufwand.

Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2):

  • Bis zu 40 % der nicht verwendeten Pflegesachleistungen können eingesetzt werden

  • Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag nutzen, aber keine Pflegesachleistungen

  • Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2

Wir helfen bei der Beantragung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung.

medassist NRW ist ein zertifizierter Anbieter nach § 45a SGB XI.

Anspruchsdauer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bewilligen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können, beispielsweise:

  • bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung der Erkrankung

  • nach einem Krankenhausaufenthalt

  • nach einer ambulanten Operation

  • nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, kann die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen bewilligt werden.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Über den Anspruch, den Umfang und die Dauer der Haushaltshilfe entscheidet die zuständige Krankenkasse nach Prüfung des Einzelfalls.

Zuzahlung

Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten:

  • mindestens 5 Euro pro Tag

  • höchstens 10 Euro pro Tag

Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

Schritt 1: Ärztliche Verordnung beim Arzt ausstellen lassen

Schritt 2: Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Schritt 3: Nach Genehmigung beginnt medassist NRW schnellstmöglich mit der Unterstützung

Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht

Manchmal ist die Weiterführung des eigenen Haushalts vorübergehend nicht möglich – nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erkrankung oder in besonderen Lebenssituationen. medassist NRW unterstützt Sie dabei individuell, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf – ohne feste Pakete, ohne starre Vorgaben.

Für wen geeignet?

  • Personen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten

  • Menschen mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen

  • Schwangere und Mütter nach der Entbindung

  • Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf

  • Familien mit Kindern unter 12 Jahren bei Ausfall der haushaltsführenden Person

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Genesungsphasen

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Erkrankung kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.

Voraussetzungen:

  • Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen

  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen

  • Die Krankenkasse hat die Haushaltshilfe genehmigt

Bei Schwangerschaft oder Entbindung ist grundsätzlich keine Zuzahlung zu leisten. In anderen Fällen können Zuzahlungen entstehen.

⚠️ Bitte vor Beginn mit der Krankenkasse klären.

Abrechnung über die Pflegekasse

Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1):
Monatlich 131 € – direkt nutzbar, kein bürokratischer Aufwand.

Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2):

  • Bis zu 40 % der nicht verwendeten Pflegesachleistungen können eingesetzt werden

  • Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag nutzen, aber keine Pflegesachleistungen

  • Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2

Wir helfen bei der Beantragung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung.

medassist NRW ist ein zertifizierter Anbieter nach § 45a SGB XI.

Anspruchsdauer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bewilligen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können, beispielsweise:

  • bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung der Erkrankung

  • nach einem Krankenhausaufenthalt

  • nach einer ambulanten Operation

  • nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, kann die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen bewilligt werden.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Über den Anspruch, den Umfang und die Dauer der Haushaltshilfe entscheidet die zuständige Krankenkasse nach Prüfung des Einzelfalls.

Zuzahlung

Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten:

  • mindestens 5 Euro pro Tag

  • höchstens 10 Euro pro Tag

Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

Schritt 1: Ärztliche Verordnung beim Arzt ausstellen lassen

Schritt 2: Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Schritt 3: Nach Genehmigung beginnt medassist NRW schnellstmöglich mit der Unterstützung

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Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – medassist NRW meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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