Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht
Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht
Medassist NRW unterstützt individuell im Haushalt – je nach Bedarf und persönlicher Situation, flexibel und ohne starre Pakete.
Medassist NRW unterstützt individuell im Haushalt – je nach Bedarf und persönlicher Situation, flexibel und ohne starre Pakete.

Persönliche Beratung anfragen
Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Medassist NRW meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht
Manchmal ist die Weiterführung des eigenen Haushalts vorübergehend nicht möglich – nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erkrankung oder in besonderen Lebenssituationen. medassist NRW unterstützt Sie dabei individuell, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf – ohne feste Pakete, ohne starre Vorgaben.
Für wen geeignet?
Personen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten
Menschen mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen
Schwangere und Mütter nach der Entbindung
Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf
Familien mit Kindern unter 12 Jahren bei Ausfall der haushaltsführenden Person
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Genesungsphasen
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Erkrankung kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Voraussetzungen:
Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen
Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen
Die Krankenkasse hat die Haushaltshilfe genehmigt
Bei Schwangerschaft oder Entbindung ist grundsätzlich keine Zuzahlung zu leisten. In anderen Fällen können Zuzahlungen entstehen.
⚠️ Bitte vor Beginn mit der Krankenkasse klären.
Abrechnung über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1):
Monatlich 131 € – direkt nutzbar, kein bürokratischer Aufwand.
Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2):
Bis zu 40 % der nicht verwendeten Pflegesachleistungen können eingesetzt werden
Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag nutzen, aber keine Pflegesachleistungen
Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2
Wir helfen bei der Beantragung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
medassist NRW ist ein zertifizierter Anbieter nach § 45a SGB XI.
Anspruchsdauer
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bewilligen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können, beispielsweise:
bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung der Erkrankung
nach einem Krankenhausaufenthalt
nach einer ambulanten Operation
nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, kann die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen bewilligt werden.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Über den Anspruch, den Umfang und die Dauer der Haushaltshilfe entscheidet die zuständige Krankenkasse nach Prüfung des Einzelfalls.
Zuzahlung
Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten:
mindestens 5 Euro pro Tag
höchstens 10 Euro pro Tag
Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
Schritt 1: Ärztliche Verordnung beim Arzt ausstellen lassen
Schritt 2: Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen – wir unterstützen Sie dabei
Schritt 3: Nach Genehmigung beginnt medassist NRW schnellstmöglich mit der Unterstützung
Hauswirtschaftliche Hilfe – individuell und bedarfsgerecht
Manchmal ist die Weiterführung des eigenen Haushalts vorübergehend nicht möglich – nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erkrankung oder in besonderen Lebenssituationen. medassist NRW unterstützt Sie dabei individuell, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf – ohne feste Pakete, ohne starre Vorgaben.
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Menschen mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen
Schwangere und Mütter nach der Entbindung
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Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Genesungsphasen
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Erkrankung kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Voraussetzungen:
Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen
Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen
Die Krankenkasse hat die Haushaltshilfe genehmigt
Bei Schwangerschaft oder Entbindung ist grundsätzlich keine Zuzahlung zu leisten. In anderen Fällen können Zuzahlungen entstehen.
⚠️ Bitte vor Beginn mit der Krankenkasse klären.
Abrechnung über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1):
Monatlich 131 € – direkt nutzbar, kein bürokratischer Aufwand.
Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2):
Bis zu 40 % der nicht verwendeten Pflegesachleistungen können eingesetzt werden
Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag nutzen, aber keine Pflegesachleistungen
Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2
Wir helfen bei der Beantragung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
medassist NRW ist ein zertifizierter Anbieter nach § 45a SGB XI.
Anspruchsdauer
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bewilligen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können, beispielsweise:
bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung der Erkrankung
nach einem Krankenhausaufenthalt
nach einer ambulanten Operation
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Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, kann die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen bewilligt werden.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Über den Anspruch, den Umfang und die Dauer der Haushaltshilfe entscheidet die zuständige Krankenkasse nach Prüfung des Einzelfalls.
Zuzahlung
Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten:
mindestens 5 Euro pro Tag
höchstens 10 Euro pro Tag
Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
Schritt 1: Ärztliche Verordnung beim Arzt ausstellen lassen
Schritt 2: Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen – wir unterstützen Sie dabei
Schritt 3: Nach Genehmigung beginnt medassist NRW schnellstmöglich mit der Unterstützung
Persönliche Beratung anfragen
Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – medassist NRW meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
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